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Vermutlich schleusen die Gondoliere 50% ihrer
Einnahmen am italienischen Fiskus vorbei
In Deutschland, wie wahrscheinlich weltweit, gibt es Probleme mit
Steuerhinterziehern und Schwarzarbeitern.
In Italien vermuten Behörden jetzt jedoch einen besonders dreisten
Fall von „Steuerumgehung“.
Aktuell wird angenommen, dass die Gondoliere, welche beinahe als
Wahrzeichen Venedigs bezeichnet werden können,
nur etwa die Hälfe ihrer Einnahmen angeben und versteuern, während
die andere Hälfe still und heimlich am Fiskus vorbei,
direkt in die eigene Tasche wandert.
In Italien versucht die Regierung Steuerhinterziehung weitestgehend
durch die gesetzlich verpflichtenden Quittungen zu unterbinden.
Egal ob ein Paar neue Schuhe im Nobelladen oder nur ein Stück Pizza
von Straßenkiosk,
jeder Verkäufer muss zur veräußerten Ware einen entsprechenden
Rechnungsbeleg aushändigen und
der Käufer muss diesen aufbewahren.
Denn auch hier setzten Kontrollen ein. Im liebsten Urlaubsdomizil
der Deutschen werden nämlich nicht nur die Verkäufer,
sondern Käufer kontrolliert und gegebenenfalls mit Bußgeldern
bedacht.
Dabei spielt es keine Rolle, was gekauft wurde, Produkt oder
Dienstleistung,
ein Kauf ohne Bon könnte ein nicht versteuerlichtes Gut darstellen.
Frisch erstanden Artikel lassen sich leicht nachkontrollieren.
Eine neue Jacke, an der noch das Etikett baumelt...
Schwieriger fällt es den Kontrolleuren logischerweise bei bezahlten
Dienstleistungen.
Waren Sie, nur weil Sie gerade aus einem Nagelstudio kommen, bei der
Maniküre oder
haben Sie vielleicht nur einen Termin vereinbart oder gar abgesagt?
Hat der Anwalt, dessen Kanzlei Sie verlassen, beraten und sofort bar
kassiert oder haben Sie sich nur am Empfang informiert?
Ähnlich scheint die Lage im Erwerbsfeld der Gondolieri zu sein.
Nachdem es nun etliche Jahre dauerte, immerhin handelt es sich hier
um einen der ältesten Berufe des stiefelförmigen Landes,
bis die Obrigkeit zu dem Rückschluss kam, dass die Gondolieri die
Chance ihre Kasse aufzubessern in ganz erheblichem Maße nutzen und
fleißig direkt in die eigene Tasche wirtschaften, will man nun
handeln.
Entsprechende Kontrollen sollen an den Anlegestellen durchgeführt
werden.
Also denken Sie beim nächsten Venedigurlaub daran, dass auch eine
Gondelfahrt als gekaufte Dienstleistung gilt. |